Die Bedeutung des Gebärden­dolmetschens

Zwei Frauen im Café, von der eine gerade die Gebärdensprache nutzt

Im Zuge einer weiteren Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit bieten wir bei entsprechenden Anlässen neben den klassischen Dolmetsch-Formaten immer öfter auch das Gebärdendolmetschen an.

Dabei ist die Gleichstellung gehörloser sowie hör- und sprachbehinderter Menschen schon heute in einigen Teilen des öffentlichen Bereiches geltendes Recht. So haben Betroffene zum Beispiel nach § 8 (Barrierefreie Kommunikation, Gebärdensprache) des NRW Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung das Recht, sich mit Behörden in deutscher Gebärdensprache zu verständigen, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.

Neben den entsprechenden behördlichen Anlässen sind die Einsatzgebiete des Gebärdendolmetschens vielfältig und umfassen unter anderem Bereiche wie Kultur (z. B. Museumsführungen und Theater-Vorstellungen), Juristik (z. B. Gerichtsverhandlungen oder Notarterminen) sowie – im beruflichen Umfeld – Veranstaltungen wie Betriebsversammlungen oder Fort- und Weiterbildungen.

Mehr über das Gebärdendolmetschen bei Kroll-Languages erfahren Sie hier