Amtssprache

Die Amtssprache, oder auch Behördensprache, ist die offizielle Sprache eines Landes oder Staates. Sie ist die Sprache, die in Ämtern, aber auch in der Regierung und bei den Bürger:innen zur Kommunikation dient. Die Gesetze des Landes sind in dieser Sprache verfasst, in der Schule wird die Sprache gelehrt und der Unterricht wird in dieser abgehalten. In der Amtssprache werden zudem gerichtliche Verhandlungen abgehalten, Auskünfte erteilt und Anträge verfasst. In der Regel gilt als Behördensprache die Sprache, die in dem Land vorherrschend ist. Nicht immer muss dies jedoch der Fall sein. In Nationalstaaten ist die Amtssprache beispielsweise immer die, die überliefert wurde und eine landesweite Sprachgemeinschaft besitzt. In anderen Ländern werden alle Landessprachen auch als Amtssprache angesehen. In Bolivien sind dies beispielsweise 36 Amtssprachen.

Nahezu jedes Land besitzt mindestens eine Amtssprache, manche sogar zwei oder mehr. In Deutschland gilt Deutsch als alleinige Amtssprache wohingegen die Schweiz gleich vier Amtssprachen besitzt. Damit sich die Behörden der Länder mit mehreren Amtssprachen intern miteinander verständigen können, nutzen diese eine gesonderte Arbeitssprache. In einigen Länder, wie Kenia, Mauritius oder Fidschi ist keine klare Behördensprache definiert, sodass es auch keine offizielle Amtssprache gibt.

EU Amtssprachen

Die europäische Union zeichnet eine kulturelle Vielfalt aus. Aus diesem Grund besitzt die EU 24 offizielle Amtssprachen. Waren es 1958 nur Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch, sind mit jedem neuen Länderbeitritt weitere Sprachen hinzugekommen. Vor allem weil die EU zu ihren Grundprinzipien die Mehrsprachigkeit zählt, gehören neben den vier Anfangssprachen auch Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Griechisch, Irisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch und Maltesisch ebenso zu den Amtssprachen wie Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Jede:r Bürger:in der europäischen Union soll in seiner eigenen Sprache kommunizieren, weshalb in den Verwaltungsorganen der EU Dolmetscher:innen sowie Übersetzer:innen zum Einsatz kommen. Diese stellen eine einwandfreie Kommunikation sicher, damit die Sprachenvielfalt Europas erhalten bleibt.