Dolmetscher:innen für den Notar
Dolmetscher:innen werden in vielen Bereichen gebraucht, sei es geschäftlich oder privat. Von ärztlicher Begleitung über Behördengänge und Veranstaltungen, immer dann, wenn die Person nicht der Sprache mächtig ist, die der Arzt, die Behörde oder bei Veranstaltungen gesprochen wird. Ein weiteres Aufgabenfeld der Dolmetscher:innen kann beim Notar sein. Viele Verträge und Dokumente verlangen eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Erst dann ist das Dokument rechtlich wirksam. Dolmetscher:innen können aus verschiedenen Gründen zu einem Notartermin hinzugezogen werden. Beispielsweise, wenn ein Ehevertrag geschlossen werden soll, bei einer Gesellschaftsgründung, der Aufsetzung eines Testaments oder bei einem Grundstückskaufvertrag.
Ist der Mandant der Sprache, die bei dem Termin gesprochen wird, nicht mächtig, so sollte ein:e Dolmetscher:in den Termin beim Notar begleiten. Damit der Mandant den Notar versteht, findet eine Übersetzung des Gesprochenen sowie der Verschriftlichung statt. Daher besteht die Aufgabe der Dolmetscher:innen beim Notar darin, den Kunden über den Inhalt des Dokuments zu informieren sowie die Kommunikation während des Gesprächs sicherzustellen.
Vereidigte:r Dolmetscher:in beim Notar, ja oder nein?
Vor Gericht oder beim Standesamt reicht ein:e einfache:r Dolmetscher:in nicht aus. Sogenannte vereidigte Dolmetscher:innen werden bei solchen Terminen hinzugezogen. Gerade vor Gericht sind die vom Landgericht, dem Oberlandesgericht oder der Innenbehörde vereidigte:n Dolmetscher:innen Pflicht. Soll ein:e Dolmetscher:in den Termin beim Notar begleiten, so ist es laut Paragraph 16 des BeurkG nicht notwendig, dafür eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in hinzuzuziehen. Dementsprechend dürfte theoretisch jede Person als Dolmetscher:in fungieren. Bedingung dafür ist jedoch, dass diese Person sowohl die Fremdsprache als auch die Ausgangssprache ausreichend beherrscht. Zudem darf sie nicht mit den Personen des Rechtsgeschäfts in erster Linie verwandt sein. Weiterhin kann der Notar selber die Rolle des Dolmetschers übernehmen, sollte er der beiden Sprachen mächtig sein.
Die juristischen Fachbegriffe sind bereits für Muttersprachler:innen und Laien nicht immer leicht zu verstehen. Es bietet sich daher an, eine:n professionelle:n Dolmetscher:in beim Notar dolmetschen zu lassen, der sich zugleich mit den Fachbegriffen auskennt und diese verständlich erklären kann. Denn gerade das ist für die Mandanten wichtig. Sie müssen die komplexen Inhalte der Verträge verstehen und über die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden. Damit lassen sich mögliche Kosten für einen Rechtsstreit und weitere Komplikationen vermeiden. Ein:e laienhafte:r Dolmetscher:in kann diese Erklärungen nur unzureichend verständlich wiedergeben. Möchte der Kunde dann später den Vertrag anfechten und für nichtig erklären lassen, weil er bei dem Notartermin von dem Laiendolmetscher nicht vernünftig aufgeklärt wurde, verliert dieser den Fall meistens. Die Inkompetenz des hinzugezogenen Dolmetschers ist kein ausreichender Grund, um die notarielle Urkunde für nichtig erklären zu lassen. Der Grund dafür ist im Gesetz zu finden, das keine rechtlichen Anforderungen an eine:n Dolmetscher:in für den Termin beim Notar stellt. Somit empfiehlt es sich immer, eine:n professionelle:n Dolmetscher:in für Ihren Notar- oder sonstige Termine zu engagieren.
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