Beglaubigte Übersetzung

Verlangen Ämter oder Behörden eine Übersetzung, beispielsweise der Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde, muss diese beglaubigt sein. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt damit die inhaltliche Echtheit des Dokuments, dessen Ausgangssprache eine andere ist als die, die verlangt wird. Die Bestätigung einer beglaubigten Übersetzung wird durch eine:n ermächtigte:n Übersetzer:in ausgewiesen. Dieser setzt mit seinem Stempel und seiner Unterschrift sowie dem Beglaubigungsvermerk das Siegel auf die Übersetzung. Mit dieser Beglaubigung durch den Übersetzer wird das Dokument von Ämtern und Behörden offiziell anerkannt. In den meisten deutschen Bundesländern reicht das Siegel des Übersetzers jedoch nicht aus. Amtliche Übersetzungen werden daher oft erst mit einer Unterschrift des Konsulats oder vom zuständigen Gericht durch den Präsidenten offiziell. Diese werden dann überbeglaubigte Übersetzungen genannt, da sie nicht die Übersetzung beglaubigen, sondern bestätigen, dass der/die ermächtige Übersetzer:in vom entsprechenden Landgericht vereidigt worden ist. Die Übersetzer:innen sind jedoch nicht dafür zuständig, das Originaldokument auf Echtheit zu prüfen. Mit ihrem Beglaubigungsvermerk bestätigen Sie lediglich, dass die Übersetzung mit dem Inhalt des Originals übereinstimmt.

Neben Hochzeits- und Geburtsurkunden können Sie verschiedene Dokumente beglaubigt übersetzen lassen. Darunter fallen beispielsweise auch ärztliche Atteste, Zeugnisse, Verträge, Adoptionsunterlagen, Ausweispapiere oder Auszüge aus dem Handelsregister. Neben Privatpersonen benötigen auch Unternehmen beglaubigte Übersetzungen für Geschäftsabschlüsse oder gerichtliche Verfahren.

Merkmale einer beglaubigten Übersetzung

In jedem Land muss eine beglaubigte Übersetzung andere Anforderungen erfüllen. In Deutschland erkennen Sie eine amtliche Beglaubigung an zum einen an dem Stempel des/der ermächtigen Übersetzer:in. Dieser Stempel beinhaltet neben dem Namen des/der Übersetzer:in und den Sprachen zudem den Ort beziehungsweise das Gericht, durch den er/ sie zugelassen wurde. Weitere Charakteristika betreffen:

  • Überschrift
  • Druckanordnung und Schriftbild
  • Mögliche Auffälligkeiten des Dokuments in der Ausgangssprache
  • Anmerkungen des/der Übersetzer:in
  • Bestätigungsvermerk

 

Benötigt Ihr Unternehmen eine beglaubigte Übersetzung, beispielsweise aufgrund einer Neugründung, ist Kroll Languages Ihr Ansprechpartner. Wir übersetzen aus und in unsere sechs Hauptsprachen. Dazu zählen Deutsch, Portugiesisch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch.