Zertifizierte Übersetzer:innen
Zertifizierte Übersetzer:innen unterscheiden sich in Ihrer Arbeit kaum von beglaubigten Übersetzer:innen. Beide fertigen Übersetzungen von offiziellen Dokumenten an, die in der Regel beglaubigt werden müssen. Für manche Dokumente reicht eine einfache Beglaubigung jedoch nicht aus. Hier kommen zertifizierte Übersetzer:innen ins Spiel. Sie müssen ihre Arbeit von einer unabhängigen Prüfstelle zertifizieren lassen. Dieses Qualitätszertifikat ist nur für einen gewissen Zeitraum gültig, ehe es erneuert werden muss. Geprüft wird beispielsweise durch verschiedene Prüfbehörden wie der TÜV, DEKRA oder die IHK, wenn die Übersetzer:innen im Wirtschaftssektor tätig sein wollen. Während der Überprüfung, die in festgelegten Zeiträumen stattfindet, wird kontrolliert, ob die Übersetzer:innen bestimmte Normen einhalten. Die Europäische Übersetzernorm 15038 oder die ISO-Norm 9001 für Qualitätsmanagement sind gängige Zertifizierungen, die zertifizierte Übersetzer:innen erhalten können. Verpflichtend ist diese Überprüfung nicht, sondern bildet lediglich ein freiwilliges Gütesiegel.
Unterscheidung zertifizierte und beeidigte Übersetzer:innen
Zertifizierte Übersetzer:innen müssen, ebenso wie die beeidigten Übersetzer:innen über umfangreiches Fachwissen verfügen sowie Kenntnis in Linguistik und der Gesetzgebung besitzen und zudem Formatierungsregelungen anwenden. Diese folgen einer speziellen Qualitätscharta. Zudem muss die Übersetzung noch durch eine Korrekturschleife gehen, die von einer qualifizierten Person durchgeführt wird.
Beglaubigte Übersetzer:innen übersetzen in der Regel Urkunden oder andere Dokumente, die bei Gerichten oder Behörden verlangt werden. Sie übernehmen dabei jegliche Dokumente aus verschiedenen Fachbereichen, wohingegen zertifizierte Übersetzer:innen zumeist nur im Wirtschaftssektor tätig sind. Sie qualifizieren sich aufgrund der besonderen Zertifizierung, die die Einhaltung der Normen bestätigt. Diese dient Kund:innen als Nachweis für das Einhalten dieser Normen. Eine Anforderung dieser Normen verlangt beispielsweise, dass die Übersetzung durch eine weitere qualifizierte Person korrekturgelesen wird.
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