Verhandlungs­dolmetschen

Das Verhandlungs­dolmetschen kann als eine Sonderform des Konsekutivdolmetschens angesehen werden. Verhandlungs­dolmetscher:innen werden überwiegend bei jeglichen Arten von Verhandlungen gebraucht. Diese können politisch, wirtschaftlich oder diplomatisch sein. Wird der/die Verhandlungs­dolmetscher:in vor Gericht tätig oder bei Behörden, muss dieser allgemein beeidigt sein, um dort rechtmäßig dolmetschen zu können. Sie sind dafür verantwortlich, das Gesprochene während Gesprächssituationen zu dolmetschen. Die Besonderheit des Verhandlungsdolmetschens besteht darin, dass der/die Dolmetscher:in in beide Sprachen, beispielsweise Englisch und Japanisch, übersetzt. Legt der/die Redner:in eine kurze Pause ein, nutzt der/die Verhandlungsdolmetscher:in diese, um dem/der Gesprächspartner:in das Gesagte zu übersetzen. Anders als ein:e Simultandolmetscher:in sitzt der/die Dolmetscher:in beim Verhandlungs­dolmetschen nicht etwa in einer schallisolierten Kabine, sondern befindet sich sozusagen an einem Tisch mit den Gesprächspartner:innen. Das Verhandlungs­dolmetschen eignet sich daher nicht für größere Veranstaltungen oder Runden, in denen mehrere Sprachen gesprochen werden, da zumeist nur ein:e Dolmetscher:in für das Verhandlungsdolmetschen zuständig ist.

Von Verhandlungs­dolmetscher:innen werden neben dem Dolmetschen weitere Fähigkeiten verlangt, damit das Verhandlungs­dolmetschen reibungslos funktioniert. Sie müssen korrekt und zuverlässig übersetzen und dabei möglichst objektiv und neutral bleiben. Zudem sollten sie mit Verhandlungs­strategien vertraut sein und neben der Wortwahl auch auf die Gestik und den Tonfall des Redners achten, um über das Gesprochene hinaus alles erfassen zu können.