Schweigepflicht
Dolmetscher:innen unterliegen in manchen Situationen einer Schweigepflicht. Ähnliche wie Ärzt:innen müssen Dolmetscher:innen bei verschiedenen Formaten, vor allem nichtöffentlichen Veranstaltungen, die Informationen mit einer gewissen Vertraulichkeit behandeln. Die einzelnen Berufsverbände der Dolmetscher:innen haben in puncto Verschwiegenheitspflicht und Vertraulichkeit ethische Grundsätze in Bezug auf die Arbeit als Dolmetscher:in verabschiedet. Der Berufskodex kann je nach Bundesland verschiedene Elemente enthalten. Diese Kernpunkte sind hingegen in jedem Berufskodex so oder so ähnlich festgehalten:
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Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit spielt eine wichtige Rolle im Berufsfeld der Dolmetscher:innen. Sie sind verpflichtet, Informationen vertraulich zu behandeln. Sowohl persönliche als auch vertrauliche Informationen dürfen nicht weitergegeben werden.
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Unparteilichkeit: Persönliche Meinungen mit in die Arbeit einfließen zu lassen, ist nicht zulässig. Dolmetscher:innen sind dazu angehalten, unparteiisch, neutral und objektiv gegenüber aller Parteien zu sein.
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Genauigkeit: Im gleichen Zuge müssen sie jede Information genauestens übertragen. Weder dürfen sie Informationen vorenthalten und hinzufügen noch Meinungen äußern oder Werturteile abgeben.
Verschwiegenheitspflicht in Form einer Verschwiegenheitserklärung
Damit dieser Berufskodex eingehalten wird, wird im Vorfeld eine Verschwiegenheitserklärung abgeschlossen. Diese soll dafür Sorge tragen, dass die Verschwiegenheitspflicht eingehalten wird, um Unternehmensinformationen und -geheimnisse zu schützen. In der Regel baut diese Verschwiegenheitsvereinbarung auf Bestimmungen auf. Betroffen davon sind die Festlegung der Parteien, die Definition vertraulicher Informationen, Pflichten der Parteien, Dauer der Vertraulichkeit, Ausnahmen sowie Konsequenzen bei Missachtung.
Dann wird eine Schweigepflicht verlangt
Von der Schweigepflicht betroffen sind vor allem nichtöffentliche Veranstaltungen. Inhalte, die dort besprochen werden, sind zumeist vertraulich. Darunter fallen beispielsweise Kundendaten, technische Daten, Finanzinformationen oder Geschäftsgeheimnisse. Nichtöffentliche Veranstaltungen können sein:
- Aufsichtsrats- oder Vorstandssitzungen sowie politische Sitzungen und Gremien
- Verhandlungen, sowohl Unternehmensverhandlungen als auch Gerichtsverhandlungen
- Interne Unternehmensveranstaltungen
- Politische Veranstaltungen, wie Regierungsbesuche, Gipfeltreffen oder Staatsbesuche
- Mitgliederversammlungen, sei es von Genossenschaften, Vereinen oder Verbänden
Gerade als Gerichtsdolmetscher:in ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet. Während Verhandlungen zu laufenden Verfahren kann es mitunter fatale Auswirkungen haben, wenn Informationen den Gerichtssaal unerlaubt verlassen.