Öffentlich bestellt

Der Ausdruck „öffentlich bestellt“ bezeichnet einen rechtlich geregelten Status, den Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen aufgrund einer offiziellen Bestellung durch ein zuständiges Gericht oder eine Behörde erhalten. Wer als öffentlich bestellt gilt, hat besondere Befugnisse und Pflichten, die über die reine sprachliche Tätigkeit hinausgehen.

Ein:eine vereidigte:r und ermächtigte:r Dolmetscher:in oder Übersetzer:in wird oft für amtliche Anlässe benötigt, etwa bei Gerichtsverhandlungen, Behördenterminen oder notariellen Beurkundungen. Damit die Richtigkeit der übertragenen Inhalte zweifelsfrei anerkannt wird, reicht es nicht, einfach Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Status „öffentlich bestellt und vereidigt“, beziehungsweise „ermächtigt“, ist erforderlich, um Urkunden rechtswirksam zu übersetzen oder in offiziellen Verfahren zu dolmetschen.

Der:die vereidigte:r und ermächtigte:r Dolmetscher:in verpflichtet sich im Rahmen seiner Vereidigung zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung seines Berufs. Die Bestellung durch das Gericht stellt sicher, dass die Person fachlich qualifiziert ist und über die nötige persönliche Zuverlässigkeit verfügt. Wer öffentlich bestellt ist, genießt deshalb ein besonderes Vertrauen seitens staatlicher Institutionen.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Der Ausdruck „öffentlich bestellt und vereidigt“, beziehungsweise „ermächtigt, bedeutet also, dass der Dolmetscher oder Übersetzer, respektive die Dolmetscherin oder Übersetzerin, nicht nur eine ausreichende Qualifikation hat, sondern auch einen Eid auf die Wahrheitstreue seiner:ihrer Arbeit abgelegt hat. Dieser Status ist die Grundlage dafür, dass etwa eine Übersetzung als „beglaubigt“ gilt und vor Behörden oder Gerichten verwendet werden darf.

Für Ratsuchende ist es wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Ein:e Dolmetscher:in, der:die öffentlich bestellt und vereidigt, oder eben ermächtigt ist, kann Dokumente wie Geburtsurkunden, Zeugnisse oder Verträge rechtsgültig übersetzen. Ebenso darf er oder sie bei gerichtlichen Anhörungen tätig werden. Ohne den Status „öffentlich bestellt und vereidigt und ermächtigt“ wären diese Tätigkeiten nicht zulässig.

Öffentlich bestellt zu sein bedeutet für Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen, dass sie staatlich anerkannt, kontrolliert und verpflichtet sind, ihre Arbeit mit höchster Genauigkeit und Neutralität auszuführen.

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