Legalisation und ihre Bedeutung
Die Legalisation ist ein Verfahren zur Bestätigung der Echtheit einer ausländischen, öffentlichen Urkunde. Dabei prüft die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem die Urkunde eingereicht werden soll, ob die Unterschrift echt ist, ob die unterzeichnende Person befugt war und ob Siegel oder Stempel authentisch sind. Beabsichtigt ist, dass die Urkunde im Empfängerland dieselbe Rechtswirkung entfaltet wie im Ausstellerland. Meist sind dazu mehrere Vorbeglaubigungen im Ausstellerstaat nötig, bevor die Auslandsvertretung die Legalisation vornehmen kann. Dieser Vorgang kann zeitaufwendig sein und ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Apostille als vereinfachtes Verfahren
Eine vereinfachte Form der Legalisation ist die Apostille. Sie beruht auf dem Haager Übereinkommen von 1961 und wird ausschließlich zwischen Staaten angewendet, die diesem Abkommen beigetreten sind. Im Unterschied zur Legalisation erteilt bei der Apostille nicht die Botschaft oder das Konsulat, sondern eine inländische Behörde des Ausstellerstaates die Bestätigung, zum Beispiel ein Landgericht oder eine Justizbehörde. Damit entfällt die Beteiligung des Empfängerstaates. In der Praxis bedeutet das, dass wenn das Zielland dem Haager Übereinkommen angehört, eine Apostille statt einer Legalisation genügt. Gehört das Land nicht dazu, ist eine Legalisation erforderlich. Die Apostille ist in der Regel schneller und weniger aufwendig, da keine Konsulate beteiligt sind.
Relevanz für Übersetzerinnen und Übersetzer
Für Übersetzerinnen oder Übersetzer ist wichtig, dass bei der internationalen Verwendung von Urkunden oft zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird. Diese darf in Deutschland nur von öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt werden. Häufig muss nicht nur die Urkunde, sondern auch der Beglaubigungsvermerk, die Legalisation oder die Apostille übersetzt werden. Manche Empfängerstaaten verlangen sogar, dass die Übersetzung selbst durch eine Apostille oder Legalisation beglaubigt wird. Daher muss bei Apostillen und Legalisationen oft ausreichend Zeit eingeplant werden.
Ein typisches Beispiel ist eine deutsche Geburtsurkunde, die für die Verwendung in einem außereuropäischen Staat übersetzt werden soll. Prüfen Sie zuerst, ob das Land Apostille-Vertragsstaat ist. Ist dies der Fall, wird die Urkunde mit einer Apostille versehen. Eine Legalisation muss über die Botschaft erfolgen, wenn es kein Vertragsstaat ist. Danach fertigen Sie die beglaubigte Übersetzung an.
Legalisationen und Apostille sind keine Sprachdienstleistungen, sondern behördliche Echtheitsbestätigungen. Übersetzerinnen und Übersetzer sind jedoch in den Prozess eingebunden, da beglaubigte Übersetzungen integraler Bestandteil der Unterlagen sind. Gute Beratung durch kompetente Übersetzer und Dolmetscher wie Kroll Languages spart hier Zeit und verhindert Fehler.