Ermächtigte:r Übersetzer:in
Die Hauptaufgabe der ermächtigten Übersetzer:innen besteht in der Beglaubigung von ausländischen Dokumenten. Ein ermächtigte:r oder auch beeidigte:r Übersetzer:in wird in der Regel vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten bestellt. Mit dem eigenen Stempel sowie Unterschrift sind alle Übersetzungen, die getätigt werden, vor Behörden und öffentlichen Einrichtungen rechtsgültig. Als Sprachmittler:innen sind sie für die Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden, Zeugnissen und weiteren Dokumenten zuständig, die im Gericht als Beweiszweck dienen oder bei Behörden vorgelegt werden müssen. Damit die ermächtigten Übersetzer:innen diese Rolle wahrnehmen können, müssen sie einen Eid bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde ablegen. Haben sie diesen Eid einmal abgelegt, werden sie in einer deutschlandweiten Datenbank verzeichnet und ermächtigt, in der gesamten Bundesrepublik tätig zu werden. Sie werden zudem nach den Vorschriften eines Gerichtssachverständigen behandelt. Einen Unterschied zwischen ermächtigte:r, beeidigte:r oder vereidigte:r Übersetzer:in gibt es im Übrigen nicht. Die Bezeichnung hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, bezeichnet aber immer den gleichen Beruf.
Der Eid alleine reicht jedoch nicht aus, um als beeidigte:r Übersetzer:in zugelassen zu werden. Zuvor müssen verschiedene Prüfungen vor einer Kommission abgelegt werden. Die Prüfung besteht aus juristischen sowie sprachlichen Modulen. Die ermächtigen Übersetzer:innen müssen sich dementsprechend mit den Grundlagen aller Rechtsgebiete, wie Strafrecht, Außerstreitrecht oder Verwaltungsrecht auskennen. Zudem werden Kenntnisse aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Sozialversicherungsrecht und Erbrecht verlangt. Hinzu kommt die Überprüfung der sprachlichen Kompetenzen. Beeidigte Übersetzer:innen müssen in der Lage sein, Rechtstexte mündlich simultan zu dolmetschen sowie vom Blatt zu übersetzen. Ist der mündliche Teil geschafft, müssen sie unter Beweis stellen, dass sie komplexe juristische Texte schriftlich übersetzen können. Sowohl mündlich als auch schriftlich ist es notwendig, die Texte aus und in die Zielsprache zu übersetzen oder zu dolmetschen. Erst nach bestandener Prüfung erfolgt die Vereidigung.