Dolmetscher im Krankenhaus

Sprachbarrieren können in vielen Lebensbereichen herrschen. Gerade wenn eine medizinische Behandlung notwendig wird, können Sprachbarrieren  zu einem großen Hindernis werden und mitunter schwerwiegende Folgen mit sich ziehen. Umso wichtiger sind Dolmetscher:innen im Krankenhaus, beim Arzt oder bei anderen medizinischen Terminen. Steht beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt an, muss der/die Patient:in im Vorfeld umfassend über die Behandlung informiert werden. Ärzt:innen sind nach § 630e Absatz 1 des BGB verpflichtet, die Patient:innen über Art, Umfang und Risiken der durchzuführenden Behandlung aufgeklärt werden. Weiter heißt es in Absatz 2 Nr. 3, dass der/die Patient:in die Informationen uneingeschränkt verstehen kann. Neben den Ausführungen bedeutet dies ebenso, dass Fragen gestellt und nach der Aufklärung eine Einwilligung für die Behandlung gegeben werden kann. Eine Sprachbarriere hätte weitreichende Konsequenzen für Patient:innen sowie Ärzt:innen beziehungsweise das Krankenhaus. Mitunter willigt der/die Patient:in in eine Behandlung ein, die gar nicht erwünscht ist. Zudem kann eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung zu schwerwiegenden Haftungsfolgen auf Seiten des Krankenhauses führen.

Aufgaben medizinscher Dolmetscher:innen

Für die Kommunikation zwischen Patient:innen und Ärzt:innen wird daher ein:e Dolmetscher:in zu Rate gezogen. Dolmetscher:innen in Krankenhäusern stellen sicher, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung stattfinden kann. Neben der Aufklärung übernehmen die Dolmetscher:innen in Krankenhäusern eine Vielzahl weiterer Aufgaben, bei denen eine Übersetzung notwendig wird. Die Komplexität dieser Aufgaben ist übrigens ein Grund, weshalb nicht einfach zweisprachiges Pflegepersonal oder Angehörige die Dolmetschertätigkeit übernehmen können.

Zu den Aufgaben zählen alle Abläufe, die rund um den Krankenhausaufenthalt anfallen. Dies umfasst:

  • Administrative und pflegerische Aufgaben während der Aufnahme, wie Erfassung der personenbezogenen Daten oder Laboruntersuchungen,
  • Aufklärungsgespräche mit den behandelnden Fachärzt:innen, Chirurg:innen sowie Narkoseärzt:innen,
  • Verdolmetschtung bei anstehenden Untersuchungen und Eingriffen
  • sowie eine Betreuung während des gesamten Krankenhausaufenthaltes.

Anforderungen an medizinische Dolmetscher:innen

Für die Kommunikation zwischen Patient:in und Ärzt:innen müssen Dolmetscher:innen entsprechend ausgebildet sein. Neben der klassischen Dolmetscherausbildung umfasst dies auch eine fachbezogene Qualifikation. Dolmetscher:innen in Krankenhäusern sind daher medizinische Dolmetscher:innen. Das bedeutet, dass sie aufgrund zusätzlicher Schulungen für die Tätigkeit im medizinischen Bereich qualifiziert sind. Zudem müssen medizinische Dolmetscher:innen fachliches Wissen in den Bereich Medizin, Psychologie sowie Recht vorweisen können. Ebenso wie umfassende Kenntnisse über die Krankenhausabläufe, müssen sie über fundiertes Wissen des deutschen Gesundheitssystems sowie gesetzliche Bestimmungen verfügen, um als Dolmetscher:innen im Krankenhaus tätig werden zu können. Weiterhin dolmetschen die medizinischen Dolmetscher:innen wertfrei und unparteilich. Das bedeutet, dass sie sachlich und unvoreingenommen zwischen den beiden Parteien vermitteln.

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