Apostille

Eine Apostille dient der Bestätigung der Echtheit öffentlicher Urkunden im internationalen Rechtsverkehr. Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Form der Legalisation. Im Gegensatz zur Legalisation wird die Apostille ausschließlich von inländischen Behörden des Ausstellerstaates erteilt, was Verfahren beschleunigt und Kosten senkt. Die Apostille wurde 1961 durch das Haager Übereinkommen eingeführt, um die aufwendigere Legalisation zu ersetzen.

Was unterscheidet Legalisation und Apostille?

  • Apostille: Nur zwischen Vertragsstaaten, Bestätigung durch inländische Behörde, kein Botschaftsweg, schneller und günstiger, keine Vorbeglaubigungen
  • Legalisation: Für Nicht-Vertragsstaaten, mehrstufiges Verfahren, Vorbeglaubigungen und Botschaftsbeteiligung, zeit- und kostenintensiv

Eine Apostille beantragen

Die Apostille beantragen kann man bei der zuständigen Behörde des Ausstellerstaates. Dafür benötigt man das Originaldokument, eventuell Vorbeglaubigungen und ein Ausweisdokument. Um eine Apostille zu beantragen, kann man persönlich, schriftlich oder online tätig werden. Nach Zahlung einer Gebühr von etwa 15 bis 35 Euro wird die Apostille als Stempel oder Anhang angebracht, die Bearbeitung dauert oft nur wenige Tage.

Apostille für Führungszeugnisse

Oft wird eine Apostille für ein Führungszeugnis benötigt, etwa für Arbeit, Eheschließung oder Einwanderung im Ausland. Mit einer Apostille wird ein Führungszeugnis in allen Vertragsstaaten anerkannt, ohne Legalisation oder Apostille jedoch nicht.

Übersetzung und Apostille

Bei fremdsprachigen Empfängerstaaten ist häufig eine beglaubigte Übersetzung nötig. Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer fertigen diese an. Dabei müssen oft nicht nur die betreffenden Dokumente, sondern auch die Legalisation oder Apostille übersetzt werden. Manche Staaten verlangen zusätzlich eine Apostille oder Legalisation für die Übersetzung selbst.
Kroll Languages berät Sie, ob eine Apostille genügt, und kennt länderspezifische Anforderungen. Wir koordinieren den gesamten Prozess von der Apostille-Beantragung über beglaubigte Übersetzungen bis zur finalen Beglaubigung.
Beispiel, wie eine Apostille zu beantragen ist:

  1. Prüfen, ob das Zielland ein Vertragsstaat ist
  2. Apostille beantragen (wenn Vertragsstaat) oder Legalisation durchführen (wenn Nicht-Vertragsstaat)
  3. Beglaubigte Übersetzung erstellen
  4. Gegebenenfalls Legalisation oder Apostille auch für die Übersetzung beantragen

Die Apostille vereinfacht den Dokumentenverkehr, spart Zeit und Kosten und reduziert Bürokratie. Kroll Languages sorgt dafür, dass Ihre Dokumente reibungslos im Ausland anerkannt werden.