Begleit­dolmetschen

Das Begleitdolmetschen ist ähnlich zum Verhandlungsdolmetschen. Die Dolmetscher:innen dienen als Vermittler:innen meist zwischen zwei Personen. Für größere Gruppen sollte dann ein:e zweite:r Dolmetscher:in hinzugezogen oder direkt simultan oder konsekutiv gedolmetscht werden.

Anders als die Verhandlungsdolmetscher:innen, werden Begleitdolmetscher:innen nicht im Gericht oder bei einer offiziellen Behörde benötigt. Vielmehr übersetzen sie bei kleineren Veranstaltungen, Reisen oder in Besprechungen, ob privat oder beruflich. Das Begleitdolmetschen findet immer in Präsenz statt, da manche Termine nicht für das hybride Dolmetschen geeignet sind oder es schlichtweg als unhöflich gilt, eine:n Dolmetscher:in per Telefon oder Video zuzuschalten.

Die Begleitdolmetscher:innen sind dafür zuständig, die Aussagen zweier Personen in die jeweils andere Sprache zu übersetzen. Das Begleitdolmetschen bedingt daher eine aktive Beherrschung beider Sprachen, da die dolmetschende Person sowohl von der Ausgangssprache in die Zielsprache und andersherum dolmetschen muss. Dabei ist die Muttersprache der Begleitdolmetscher:innen von keiner hohen Relevanz, wichtig ist nur, dass er beide Sprachen beherrscht. Beim Begleitdolmetschen ist eine vorherige intensive Vorbereitung nicht notwendig, da jede Situation vorher nicht geplant wird. Von den Begleitdolmetscher:innen wird verlangt, dass sie schnell auf die spontanen Aussagen reagieren können. Die Begleitdolmetscher:innen sollten jedoch mit den kulturellen Hintergründen sowie Besonderheiten vertraut sein, um unter anderem Mimik und Gestik richtig zu deuten. Andersrum kann er dem Kunden kulturelle Besonderheiten sowie Tipps vermitteln, damit sich dieser in einer bestimmten Situation korrekt verhält. Diese offene Variante des Dolmetschens, bedarf keiner technischen Ausrüstung. Die Begleitdolmetscher:innen können jedoch je nach Situation entscheiden, ob sie konsekutiv oder im Flüsterton dolmetschen wollen.